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      § 1 Kölsch-Konvention | Herkunftsbezeichnung

    (1) Die Bezeichnung "Kölsch" ist eine qualifizierte geographische Herkunftsbezeichnung.

    (2) Die Bezeichnung "Kölsch" darf nur für nach dem Reinheitsgebot hergestelltes helles, hochvergorenes, hopfenbetontes, blankes obergäriges Vollbier verwendet werden, das innerhalb des Herkunftsbereichs von "Kölsch" hergestellt wird und dem dort herkömmlich und unter der Bezeichnung "Kölsch" hergestellten und vertriebenen obergärigen Bier entspricht. Der Herkunftsbereich von Kölsch ist das Stadtgebiet von Köln. Zum Herkunftsbereich gehören darüber hinaus diejenigen Brauereien außerhalb des Stadtgebiets von Köln, die an der Bezeichnung "Kölsch" bereits vor Inkrafttreten dieser Wettbewerbsregeln einen wertvollen Besitzstand erworben hatten.
     
         
     

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